Bürgerdienste & Leistungen
Bürgerdienste
Wichtiger Hinweis zur Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen ab Mai 2025
Seit Mai 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder. Danach dürfen biometrische Passfotos für Ausweisdokumente nur noch digital von zertifizierten Stellen erstellt werden.
Zur Erstellung Ihres biometrischen Passfotos stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
- Fotos im Einwohnermeldeamt: Vor Ort im Einwohnermeldeamt können Sie ein biometrisches Passfoto erstellen lassen. Die Gebühr hierfür beträgt 10,00 €. Das Foto wird ausschließlich für die Bearbeitung Ihres Antrags genutzt. Auf Wunsch können Sie das Bild gegen eine zusätzliche Gebühr von 2,00 € ausgedruckt erhalten.
- Zertifizierte externe Dienstleister: Alternativ können Sie Ihr biometrisches Passfoto bei einem zertifizierten Fotografen oder Dienstleister anfertigen lassen. Sie erhalten neben Ihren Fotos auch einen QR-Code, den Sie bitte zu Ihrem Termin im Einwohnermeldeamt mitbringen.
Bitte beachten Sie, dass nur biometrische Lichtbilder nach diesen Vorgaben akzeptiert werden.
Diese Änderung erfolgt im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen. Ziel ist es, die Manipulation von hoheitlichen Dokumenten zu verhindern und die Sicherheit der Ausweisdokumente zu erhöhen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt gern zur Verfügung.
Mobile Leistungen des Bürgerkoffers
Der mobile Service richtet sich an:
- eingeschränkt mobile Bewohner von Senioreneinrichtungen
- stark eingeschränkte mobile Personen in Privathaushalten
Anfragen können gestellt werden per E-Mail an v.kaufhold@lg-suedeichsfeld.de oder telefonisch unter 036024/8022 152.
Information zu der Leistung
Beglaubigt werden nur Dokumente, die von einer Behörde ausgestellt wurden, oder die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden. Beglaubigungen von Personenstandsurkunden sind nicht möglich!
Benötigte Unterlagen
- Originaldokumente und die zu beglaubigenden Kopien oder Abschriften
- Bundespersonalausweis oder Reisepass
Kosten
- anfallende Kosten entsprechend Thüringer Verwaltungskostenordnung – https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-VwKostOTHrahmen
Information zu der Leistung
JAHRESFISCHEREISCHEIN
- Gültigkeit: 1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre und unbefristet
- Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Südeichsfeld haben.
Benötigte Unterlagen
- Bei einer Neuausstellung muss einmalig ein Fischereischeinzeugnis vorgelegt werden.
- Ein aktuelles Passbild vom Antragsteller.
- Bei Beantragung muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.
- Ausgefülltes Antragsformular
Kosten | Gebühren
| 1-Jahres-Fischereischein | 18 | EUR | |||
| 5-Jahres-Fischereischein | 45 | EUR | |||
| 10-Jahres-Fischereischein | 70 | EUR | |||
| Fischereischein auf Lebenszeit | 245 | EUR |
JUGENDFISCHEREISCHEIN
- Gültigkeit: vom 8. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
- Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in der Landgemeinde Südeichsfeld haben.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
https://thformular.thueringen.de/thueform/cfs/eject/pdf/3714.pdf?MANDANTID=18&FORMUID=FISCHG-008-TH-FL - Ein aktuelles Passbild vom Antragsteller.
- Gültiges Ausweisdokument des Erziehungsberechtigten
- Falls vorhanden gültiges Ausweisdokument des Antragstellers
Kosten I Gebühren
| Jugendfischereischein | 12 | EUR |
VIERTELJAHRES-FISCHEREISCHEIN
- Gültigkeit: 3 Monate
- Kann nur einmal im Kalenderjahr beantragt werden.
- Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz nicht in der Landgemeinde Südeichsfeld haben.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Bei Beantragung muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.
Kosten I Gebühren
- Viertel-Jahres-Fischereischein: 25 EUR
Information zu der Leistung
- persönliche Vorsprache notwendig oder
- online unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Kosten I Gebühren
- 13,00 EUR
- Gebührenbefreiung in begründeten Fällen
Weiterführende Informationen
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:
- Privates Führungszeugnis, Belegart N
- Behördenführungszeugnis, Belegart O
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE
- Erweitertes Behördenführungszeugnis, Belegart OE
Beim Behördenführungszeugnis ist die Anschrift der Behörde und der Verwendungszweck erforderlich.
Beim Erweiterten Führungszeugnis muss ein Schreiben der jeweiligen Einrichtung, Behörde oder Ihres Arbeitgebers vorliegen mit der Bestätigung, für wen ein Erweitertes Führungszeugnis und dass ein Erweitertes Führungszeugnis benötigt wird.
Bei Anmeldung:
Das Halten eines Hundes ist gemäß Hundesteuersatzung der Gemeinde Südeichsfeld steuerpflichtig.
Zum Anmelden eines Hundes nutzen Sie bitte folgendes Formular:
- Anmeldeformular Anmeldung Hundesteuer
Dieses Formular füllen Sie bitte aus und senden es unterschrieben an die Gemeinde Südeichsfeld. Weiterhin ist ein entsprechender Nachweis über den Abschluss einer Hunde-Haftpflichtversicherung hinzuzufügen (eine Kopie ist ausreichend).
Laut der Hundesteuersatzung müssen alle Hunde ab 01.01.2013 außerhalb des Hauses, der Wohnung oder des umfriedeten Grundstücks sichtbar ein Steuerzeichen tragen.
Die Hundesteuermarke erhalten Sie für 2,50 € in der Verwaltung in Diedorf, Brückenstraße 3 oder in Heyerode, Hauptstraße 22, zu den Sprechzeiten.
Bei Abmeldung:
- Abmeldeformular Abmeldung Hundesteuer
Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung des Hundes bei der Gemeinde Südeichsfeld abzugeben.
Information zu der Leistung
Für den Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) können Sie eine gebührenpflichtige, in begründeten Fällen gebührenfreie, Meldebescheinigung erhalten. Es handelt sich hierbei um eine Auskunft zu Ihren persönlichen Daten aus dem Melderegister. Die Meldebescheinigung kann mittels persönlicher Vorsprache bzw. schriftlich beantragt werden.
Einfache Meldebescheinigung
Eine einfache Meldebescheinigung beinhaltet:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad, Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- derzeitige Anschriften: gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Erweiterte Meldebescheinigung
Sollten Sie die Meldebescheinigung beispielsweise zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat benötigen, können Sie weitere Daten auf der (erweiterten) Meldebescheinigung ausweisen lassen:
- frühere Anschriften (sofern gespeichert)
- Einzugs-, Auszugsdaten
- Religionszugehörigkeit
- Familienstand und Ort der Ehe/-Lebenspartnerschaftsschließung
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- Geschlecht
- Daten zum gesetzlichen Vertreter, Ehe-/Lebenspartner, zu minderjährigen Kindern
- Daten zu Dokumenten
Für die erweiterte Meldebescheinigung geben Sie bitte an, für welche Stelle (welche Behörde) Sie diese benötigen. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, den Datenbestand der erweiterten Meldebescheinigung zu minimieren.
Benötigte Unterlagen
- wenn Sie persönlich vorsprechen:
- Personalausweis oder Reisepass
Information zu der Leistung
Erteilung einer Melderegisterauskunft auf Basis einer schriftlichen Anfrage oder persönlicher Vorsprache.
Hierfür sind mindestens 3 Daten zum Abgleich notwendig (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift).
Kosten | Gebühren
einfache Melderegisterauskunft:
- Privatpersonen – 11,00 EUR
- für gewerbliche Zwecke, nicht Werbung und Adresshandel – 13,00 EUR
- erweiterte Melderegisterauskunft – 14,00 EUR
- Archivauskunft – 16,00 EUR
Hinweis
Die Gebühren werden für die Bearbeitung der Anfragen erhoben und fallen auch dann an, wenn die gesuchte Person nicht gefunden werden kann oder eine Auskunft z.B. wegen einer Auskunftssperre nicht erteilt werden darf.
Information zu der Leistung
Die Meldebehörde trägt auf Antrag eine Auskunftssperre in das Melderegister ein, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. Der Antrag muss stichhaltige Gründe aufweisen. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe allein rechtfertigt grundsätzlich nicht die Eintragung einer Auskunftssperre.
Die Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.
Eine Melderegisterauskunft für diesen Personenkreis wird nur dann erteilt, wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen ausgeschlossen werden kann. Dazu ist die betroffene Person anzuhören.
Benötigte Unterlagen
- schriftlich oder persönlich per formlosem Antrag mit stichhaltiger Begründung und gegebenenfalls Bestätigung des Arbeitgebers
- bei persönlicher Vorsprache: Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
Kosten I Gebühren
- keine
Information zu der Leistung
- Eine Übermittlungssperre wird auf Antrag im Melderegister eingetragen.
- Die Übermittlungssperre muss nicht gesondert begründet werden und gilt bis auf Widerruf.
- Es kann im Einzelnen Widerspruch gegen folgende Datenübermittlungen eingelegt werden:
- gegen die Datenübermittlung an die Religionsgesellschaft des Ehegatten – Bundesmeldegesetz BMG – § 42 Abs. 3 Satz 2.
- gegen die Übermittlung von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk – Bundesmeldegesetz BMG – § 50 Abs. 2
- gegen eine Gruppenauskunft an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen – Bundesmeldegesetz BMG – § 50 Abs. 1
- gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage – Bundesmeldegesetz BMG – § 50 Abs. 3
- gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr Soldatengesetz § 58c Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Bundesmeldegesetz BMG § 36 Abs. 2 Satz 1
Weitere Erläuterungen finden Sie auf dem Hinweisblatt zum Antragsformular.
Benötigte Unterlagen
- bei persönlicher Vorsprache: Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
- schriftlich
- Antragsformular
Kosten | Gebühren
- Keine
Information zu der Leistung
- persönliche Vorsprache bei Antragstellung
- Antragstellung für Minderjährige (unter viertel Jahr vor 16. Geburtstag) erfolgt durch die Sorgeberechtigten mit dem Kind
Benötigte Unterlagen
- aktuelle Personenstandsurkunde (bei Erstbeantragung)
- Personalausweis | Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches Foto, Aufnahme vor Ort oder von einem zertifizierten externen Dienstleister
- Zustimmungserklärung für Dokumente Minderjähriger des nicht mit vorsprechenden Sorgeberechtigten oder Nachweis alleiniges Sorgerecht (bei unter 16-Jährigen) nicht älter als 6 Monate
- bei Abholung des Ausweisdokumentes durch einen Dritten eine ausgefüllte Vollmacht
Kosten | Gebühren
- Antragstellende Person ab 24 Jahre 37 EUR (10 Jahre gültig) + Kosten für Foto
- Antragstellende Person bis 24 Jahre 22,80 EUR (6 Jahre gültig) + Kosten für Foto
Information zu der Leistung
- persönliche Vorsprache erforderlich
- Antragstellung für Minderjährige (unter viertel Jahr vor 16. Geburtstag) erfolgt durch die Sorgeberechtigten mit dem Kind
Benötigte Unterlagen
- aktuelle Personenstandsurkunde (bei Erstbeantragung)
- Personalausweis | Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches Foto, Aufnahme vor Ort oder von einem zertifizierten externen Dienstleister
- Zustimmungserklärung für Dokumente Minderjähriger des nicht mit vorsprechenden Sorgeberechtigten oder Nachweis alleiniges Sorgerecht (bei unter 18-Jährigen) nicht älter als 6 Monate
- bei Abholung des Ausweisdokumentes durch einen Dritten eine ausgefüllte Vollmacht
Kosten | Gebühren
- 10,- EUR + Kosten für Foto
Der Verlust ist persönlich bei der Behörde anzuzeigen, bei Verdacht auf eine Straftat ist daneben unverzüglich eine Verlustanzeige bei der Polizei aufzugeben.
Zur (Neu-)Beantragung beizubringende Unterlagen:
- wenn vorhanden
- gültiger Personalausweis | Reisepass oder
- Geburtsurkunde oder
- Eheurkunde bzw. Stammbuch der Familie oder
Hinweis:
Das Wiederauffinden der Dokumente ist dem Einwohnermeldeamt unverzüglich anzuzeigen!
Information zu der Leistung
- persönliche Vorsprache bei Antragstellung
- Antragstellung für Minderjährige erfolgt durch die Sorgeberechtigten mit dem Kind
Benötigte Unterlagen
- aktuelle Personenstandsurkunde (bei Erstbeantragung)
- Personalausweis | Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches Foto, Aufnahme vor Ort oder von einem zertifizierten externen Dienstleister
- Zustimmungserklärung für Dokumente Minderjähriger des nicht mit vorsprechenden Sorgeberechtigten oder Nachweis alleiniges Sorgerecht (bei unter 18-Jährigen) nicht älter als 6 Monate
- bei Abholung des Ausweisdokumentes durch einen Dritten eine ausgefüllte Vollmacht
Kosten | Gebühren
- für Personen ab 24 Jahren: 70,00 EUR + Kosten für Foto
- für Personen unter 24 Jahren: 37,50 EUR + Kosten für Foto
- Expresspass (in 72 Stunden) zusätzlich zur o.g. Gebühr: 32,00 EUR
- Reisepass (48 Seiten) zusätzlich zur o.g. Gebühr: 22,00 EUR
Information zu der Leistung
- persönliche Vorsprache erforderlich
- sofortige Ausstellung unter Vorlage der Reiseunterlagen, wenn für die Ausstellung eines Expressreisepasses die Zeit nicht ausreicht
- Antragstellung für Minderjährige erfolgt durch die Sorgeberechtigten mit Kind
Benötigte Unterlagen
- aktuelle Personenstandsurkunde (bei Erstbeantragung)
- Personalausweis | Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches Foto, Aufnahme vor Ort oder von einem zertifizierten externen Dienstleister
- Zustimmungserklärung für Dokumente Minderjähriger des nicht mit vorsprechenden Sorgeberechtigten oder Nachweis alleiniges Sorgerecht (bei unter 18-Jährigen) nicht älter als 6 Monate
- bei Abholung des Ausweisdokumentes durch einen Dritten eine ausgefüllte Vollmacht
Kosten I Gebühren
- 26,- EUR + Kosten für Foto
Information zu der Leistung
- telefonische oder persönliche Vorsprache oder eine mit Vollmacht beauftragte Person
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass
Kosten | Gebühren
- keine
Sie sind gerade umgezogen und möchten Ihren neuen Wohnsitz anmelden bzw. ummelden?
Ab sofort können Sie das auch online, kostenlos und ohne Behördengang erledigen.
Informationen finden Sie in folgendem Video oder unter https://wohnsitzanmeldung.gov.de/
Die eWA (elektronische Wohnsitzanmeldung) kann ausschließlich genutzt werden für Wohnsitzanmeldungen mit Haupt-/Alleiniger Wohnung und Ummeldung (Umzug innerhalb der Gemeinde Südeichsfeld), nicht aber für Nebenwohnsitzanmeldung oder -abmeldung.
Selbstverständlich können Sie Ihren neuen Wohnsitz auch weiterhin persönlich wie nachfolgend beschrieben in unserem Einwohnermeldeamt anmelden.
Information zu der Leistung
- nach erfolgtem Einzug in die Wohnung durch persönliche Vorsprache innerhalb von zwei Wochen
- eine Familie oder Wohngemeinschaft mit derselben bisherigen und künftigen Wohnung kann sich von einem Meldepflichtigen vertreten lassen
Benötigte Unterlagen
- Aktuelle Personenstandsurkunde jedes Anzumeldenden (Geburts-, Heiratsurkunde)
- Personalausweis und/ oder Reisepass
- bei Vertretung durch einen Meldepflichtigen sind die Personalausweise und/oder Reisepässe der übrigen Angehörigen zur Anschriftenänderung mit vorzulegen
- Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung
Wichtiger Hinweis
bei Kindern:
Ziehen Sie nach einer Trennung vom anderen personensorgeberechtigten Elternteil aus der bisher gemeinsam genutzten Wohnung aus oder zieht Ihr Kind von einem Elternteil zum anderen, so benötigen Sie für die Änderung der Hauptwohnung
- Geburtsurkunde (im Original und bei ausländischen Urkunden mit deutscher Übersetzung)
- Reisepass oder Personalausweis
- schriftliches Einverständnis des anderen Elternteils oder schriftliche Vereinbarung über die Festlegung Lebensmittelpunkt des Kindes oder schriftlicher Nachweis über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht
bei betreuten Personen:
- Schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
bei Zuzug aus dem Ausland:
- Persönliche Vorsprache aller zuziehenden Personen über 18 Jahre erforderlich
- Angabe der letzten Wohnanschrift in Deutschland
- Unterlagen zum Familienstand (Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, ggf. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten oder Lebenspartners oder rechtskräftiges Scheidungsurteil – jeweils im Original und bei ausländischen Urkunden mit deutscher Übersetzung)
Kosten I Gebühren
- Keine
Information zu der Leistung
- nach erfolgtem Einzug in die Wohnung durch persönliche Vorsprache innerhalb von zwei Wochen
- eine Familie oder Wohngemeinschaft mit denselben, bisherigen und künftigen Wohnungen kann sich von einem Meldepflichtigen vertreten lassen
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis und/ oder Reisepass
- bei Vertretung durch einen Meldepflichtigen sind die Personalausweise und/oder Reisepässe der übrigen Angehörigen zur Anschriftenänderung mit vorzulegen
- Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung
Voraussetzungen
- Beziehen einer Wohnung in der Landgemeinde Südeichsfeld
- Die meldepflichtige Person erscheint persönlich im Einwohnermeldeamt und bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei ihr erhobenen Daten mit ihrer Unterschrift
oder
die meldepflichtige Person lässt sich durch eine Person mit entsprechender Vollmacht vertreten. Die bevollmächtigte Person legt ein von der meldepflichtigen Person ausgefüllte Vollmacht
Information zu der Leistung
- Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann persönlich im Einwohnermeldeamt, schriftlich oder auch per E-Mail vorgenommen werden. Die Abmeldung einer Nebenwohnung muss bei der für den Hauptwohnsitz oder auch Nebenwohnsitz zuständigen Meldebehörde erfolgen.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis und/ oder Reisepass
- bei Vertretung durch einen Meldepflichtigen sind die Personalausweise und/oder Reisepässe der übrigen Angehörigen zur Anschriftenänderung mit vorzulegen
Kosten | Gebühren
- keine